Jahresabschluss

Der Jahresabschluss als "letzter Akt" der Buchhaltung, ist ein sorgfälltig zu erstellender Hinweis darauf, wie ein Unternehmen aufgestellt ist. Im Rahmen der Kreditvergabe stellen alle Kreditinstitute hohe Anforderungen an die Aussagekraft eines handels- und steuerrechtlichen Bilanzberichtes.

Je nach Bedarf erstellen wir für Sie "einfache" Jahresabschlüsse, die zur Einreichung bei den zuständigen Finanzämtern dienen, gleichwohl können Sie von uns die Erstellung von Jahresabschlüssen verlangen, die gemäß den Vorgaben der Kreditinstitute von uns auf Plausibilität beurteilt werden und mit entsprechendem Bestätigungsvermerk versehen werden.

Sollten Sie als kleinerer Unternehmer nicht verpflichtet sein, Jahresabschlüsse zu erstellen, sind sie bei uns mit der zu erstellenden Einnahme-Überschuß-Rechung ebenfalls gut aufgehoben.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Erstellung einer Handels- und Steuerbilanz mit Bilanzbericht und Erläuterungen
  • E-Bilanz nach § 5b EStG
  • Erstellung einer Bilanz zur Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger nach § 325 HGB
  • Erstellung und Beratung bei Erstellung des Anhangs und des Lageberichts nach § 284, 289 HGB
  • Erstellung einer Gewinnermittlung / Einnahme-Überschuß-Rechnung für kleinere Unternehmen
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